FFP2-Masken im Verbandkasten sind jetzt Pflicht
Laut Bundesverkehrsministerium ist jetzt Vorschrift, dass ab der nächsten Änderung der StVZO (in 2022) Autofahrer/Innen zwei Schutzmasken im Verbandkasten mitführen müssen. Vorschlag Schenken Sie Ihren Kunden/Innen bereits jetzt zwei FFP2-Masken, damit sie für diese geplante Neuregelung bestens gerüstet sind. Bei Nichtführen wird ein Bußgeld verhängt, der TÜV wird auch ein Auge darauf werfen. Machen Sie eine kleine sympathische Aktion daraus.
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